Professionelle Buchhaltung

Haben Sie ihre Ertragslage, Ihr Vermögen und Ihre Schulden im Griff? Wussten Sie schon, dass gemäß § 238 HGB und § 140 AO Kaufleute verpflichtet sind, Bücher zu führen? Nach § 141 AO unterliegen auch andere Unternehmen nach Überschreiten bestimmter Grenzen dieser Pflicht.

Je nach erteiltem Auftragsumfang, helfen wir Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, in dem wir im Wesentlichen
  • die Belege zu Ihren Geschäftsvorfällen ordnen und ablegen
  • die Geschäftsvorfälle zeitnah verbuchen.
  • Ihnen regelmäßig je nach Bedarf betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- und Saldenlisten sowie Kostenstellenauswertungen erstellen, zusenden, die Ergebnisse erläutern und gern auch persönlich mit Ihnen besprechen.
  • Umsatzsteuervoranmeldungen, zusammenfassende Meldungen etc. erstellen.
  • Anlageverzeichnisse fertigen.

Durch unsere laufende Überwachung und vielfältigen Programme ist gewährleistet, dass wir über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens stets aktuell informiert sind, um jeder Zeit Beratungsbedarf erkennen zu können. Die gestaltende Steuerberatung, die Analyse der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens, der Handlungsbedarf bei den Banken, die Analyse Ihrer persönlichen Altersvorsorgung und des Vermögensaufbaus, um nur einige Beispiele zu nennen, werden von uns ständig verfolgt und zählt zu den primären Aufgaben. Wir können auch Ihre Excel-Listen, Ihre Excel-Buchführung oder sonstige Excel-Aufzeichnungen verarbeiten und so die Buchführungsarbeiten sinnvoll mit Ihnen teilen.

Sollten Sie Ihre Buchführung selbst im eigenen Hause erstellen, nehmen wir natürlich auf Wunsch auch Ihre Auswertungen als Grundlage zur weiteren Bearbeitung entgegen. Je nach der von Ihnen verwendeten Buchführungs-Software ist es möglich, die Zahlen direkt in das bei uns genutzte Buchhaltungsprogramm einzuspielen. Unsere Buchführung wird bereits abschlußreif erledigt, d.h. sie hat einen Bearbeitungsstand und inhaltliche Genauigkeit damit nicht erst mit Bilanzerstellung Klarheit über die Situation Ihrer Frima besteht.
Gern verarbeiten wir auch von Ihnen vorbereitete Unterlagen wie elektronische Unterlagen, wie Excel-Dateien oder Fremdbuchhaltungsdaten, sofern diese kompatiblel sind, um so von Ihnen ohne hin erstellte Unterlagen z.B. aus Excel sinnvoll im Rahmen der Buchhaltung weiter zu verarbeiten.