Lohn- und Gehaltsabrechnung nach Maß
Gehälter sind oft große Kostenfaktoren, es sind aber auch Einsparungen möglich!
Neben der Führung von Lohnkonten, zu der ein Arbeitgeben gem. § 4 Lohnsteuerdurchführungsverordnung verpflichtet ist, erstellen wir für Sie bei entsprechender Auftragserteilung folgende Auswertungen bzw. erledigen folgende Tätigkeiten:
Neben der Führung von Lohnkonten, zu der ein Arbeitgeben gem. § 4 Lohnsteuerdurchführungsverordnung verpflichtet ist, erstellen wir für Sie bei entsprechender Auftragserteilung folgende Auswertungen bzw. erledigen folgende Tätigkeiten:
- monatliche Gehaltsabrechnungen. Je nach Bedarf Ausfertigungen für die Arbeitnehmer, sowie Duplikate für Ihre Unterlagen
- Meldungen zur Sozialversicherung (An- und Abmeldungen bei Ein- bzw. Austritt, Meldungen bei Krankenkassenwechsel, Wechsel der Tätigkeit etc., Jahresentgeltmeldungen usw.)
- Lohnsteueranmeldungen
- Beitragsnachweise für die Krankenkassen
- Überweisungsvordücke (Einzel- oder Sammelüberweisungen)
- Auf Wunsch Einzugsermächtigungen (z.B. Krankenkassen und Finanzamt) - Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten Ihrer Arbeitnehmer bzw. auf den Freistellungsbescheinigungen für geringfügig Beschäftigte.
- Erstellung diverser Anträge, z.B. Antrag auf Erstattung der Aufwendungen zur Lohnfortzahlung, Anträge der Arbeitnehmer für Arbeitsämter.